Tragen Sie am Unfall eine Teilschuld, so kommen gegebenenfalls beide zuvor genannten
Konstellationen zum Einsatz. Die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung reguliert nach Quote einen Teil Ihrer Schäden und die eigene Kfz Haftpflichtversicherung nach Quote einen Teil der Schäden
des Unfallgegners. Es erfolgt in diesem Fall eine Hochstufung Ihres Haftpflichtversicherungsbeitrages. Für eine weitergehende Schadensregulierung der eigenen Schäden ist dann die Inanspruchnahme
der eigenen Vollkaskoversicherung möglich. Wird die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, so erhöht sich dadurch Ihr Vollkaskoversicherungsbeitrag. Informieren Sie sich zum Thema
"Quotenvorrecht". Im Netz finden Sie zahlreiche Beispielrechnungen, welche Ihnen die Möglichkeit der Abrechnung über Quotenvorrecht anschaulich erläutern.
Eigener Gutachter? Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - die Kosten werden über die Abrechnung nach Quotenvorrecht gedeckt. Im Bagatellschadenfall sieht es etwas anders aus, hier empfiehlt es
sich nur bedingt einen eigenen Gutachter hinzuzuziehen.