/ Gasanlagenprüfungen (GAP/G607)


 

Die Gasanlagen-Prüfung (GAP) ist eine alle 2 Jahre durchzuführende wiederkehrende Untersuchung. Sie wird als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Die GAP umfasst:

  • eine Sichtprüfung der Anlage und der Befestigung der Bauteile,
  • eine Funktionsprüfung sowie
  • die Dichtigkeitsprüfung.

Die Gasanlage eines Fahrzeugs kann jederzeit geprüft werden. Dies ist insbesondere nach Reparaturarbeiten an der Gasanlage, nach einem Unfall oder nach Feuereinwirkung am Fahrzeug erforderlich.

Bei der Hauptuntersuchung des Fahrzeuges wird eine zuvor ausgeführte Gasanlagenprüfung anerkannt, wenn sie maximal 12 Monate zurückliegt. In den meisten Fällen werden jedoch die Hauptuntersuchung und die Prüfung der Gasanlage zusammen durchgeführt.

 

Bitte bringen Sie zum Termin alle Zulassungsdokumente mit und denken daran, dass der Flüssiggastank mindestens zu 50% gefüllt sein muss.