Unser Anspruch ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen mit der höchst möglichen Qualität.
Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:
Über 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1. Januar 2013 auf deutschen
Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen
die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform der
heutigen Teiluntersuchung Abgas, in der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem
untersucht wird, eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsunter-
suchung wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr
befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptunter-
suchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU
von einem Prüfingenieur der FSP durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser
Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung.
Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des
Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.