/ Hauptuntersuchungen


Hauptuntersuchung ist Pflicht (HU)

 

Unser Anspruch ist die Durchführung der amtlichen Untersuchungen mit der höchst möglichen Qualität.
Folgende Punkte werden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen bei der Hauptuntersuchung geprüft:

 

  • Bremsanlagen
    Wirkung, Pedalweg, Dichtigkeit, Bremsleitungen und -schläuche,
    Bremstrommeln und -scheiben etc. 
  • Lichttechnische Einrichtungen
    Scheinwerfer, Abblendlicht, Fernlicht, Brems-, Schluss- und Parkleuchten etc.
  • Sichtverhältnisse
    Scheiben, Rückspiegel, Scheibenwischer etc.
  • Bereifung/Räder
    Schäden, Profiltiefe etc.
  • Fahrgestell und Aufbau
    Bruch, Riss, Korrosion an tragenden Teilen, Unterfahrschutz, Schwingungsdämpfer,
    Radlager, Achskörper etc.
  • Lärmentwicklung und Motorabgase
    Abgasanlage, Rauch- und Geräuschentwicklung, Abgasverhalten etc.
  • Ausrüstung/Sonstige Ausstattung
    Hupe, Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme etc.
  • Feuersicherheit
    Kraftstoff-/Gasanlagen, elektrische Leitungen etc.
  • UMA
    Prüfungen des Umweltmanagement- und Abgasverhalten (ehemals Abgasuntersuchung)
    Ölundichtigkeiten ect.

 

Teiluntersuchung Abgas (AU)

 

Über 52,4 Millionen Kraftfahrzeuge (Daten laut KBA) waren am 1. Januar 2013 auf deutschen
Straßen zugelassen und es werden immer mehr. Um bei dieser Menge von Kraftfahrzeugen
die Umwelt nicht mehr als nötig zu belasten, wurde bereits 1985 die ASU als Urform der
heutigen Teiluntersuchung Abgas, in der das Motormanagement- und Abgasreinigungssystem
untersucht wird, eingeführt. Seither hat sich viel getan und die Umweltverträglichkeitsunter-
suchung wurde ständig weiterentwickelt und an den aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr
befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptunter-
suchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU
von einem Prüfingenieur der FSP durchgeführt werden kann. Ein Nichtbestehen dieser
Teiluntersuchung führt auch gleichzeitig zum negativen Abschluss der Hauptuntersuchung.
Werden die Teiluntersuchung Abgas und die HU getrennt durchgeführt, ist der Nachweis des
Abgasteiles dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen.