/ Schadengutachten


Schadengutachten - alles was Sie wissen müssen


Der häufigste Grund für die Beauftragung von Unfallgutachten sind Schäden an Fahrzeugen, überwiegend im Zusammenhang mit vorausgegangenen Verkehrsunfällen. Im Schadensfall erfolgt durch verschiedene Versicherungen ein Ausgleich von immateriellen und materiellen Schäden. Grundsätzlich wird zwischen Kaskoschadenfall und Haftpflichtschadenfall unterschieden. Die Ansprüche sind je nach Fall und vorliegender Konstellation unterschiedlich, die Lösungswege ebenso.

Kfz-Haftpflichtschaden - Sie tragen am Unfall keine Schuld


Bei einem Autounfall an dem Sie keine Schuld tragen handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für Ihre Schadenersatzforderung auf. Die Versicherung hat den Zustand herzustellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Ein Kfz Haftpflichtschaden fällt in den Bereich "Schadenersatzrecht". Als Geschädigter haben Sie vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und geben in der Schadensteuerung den Ton an. Die Möglichkeiten der Schadensteuerung durch die regulierende Versicherung hingegen sind begrenzt. Die eigene Fahrzeugversicherung bleibt unberührt, es erfolgt keine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags.

Eigener Gutachter? Sie können einen unabhängigen Gutachter mit einem Schadengutachten beauftragen - den Gutachter wählen Sie selbst und die gegnerische Kfz Haftfpflichtversicherung trägt hierfür die Kosten. Vorsicht ist im Bagatellschadenfall geboten, hier finden Sie als Geschädigter eine schwierigere Situation vor.

 

Lesen Sie mehr.....

Kfz Kaskoschaden - Sie tragen am Unfall Schuld


Bei einem Autounfall an dem Sie Schuld tragen handelt es sich für Sie um einen Kfz Kaskoschadenfall. Für den Ausgleich des Schadens an Ihrem Fahrzeug ist die eigene Kaskoversicherung zuständig. Natürlich nur sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Schadensregulierung bewegt sich im Bereich "Vertragsrecht", der Einfluss der Versicherung ist hier größer, als im Schadenersatzrecht. In der Schadensregulierung gibt die Versicherung den Ton an, die Möglichkeiten Ihrer Einflussnahme sind begrenzter als im Haftpflichtschadenfall. Für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug tritt Ihre Kfz Haftpflichtversicherung ein. Die eigene Fahrzeugversicherung wird in Anspruch genommen, es erfolgt eine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags (Kasko oder Kasko und Haftpflicht).

Eigener Gutachter? Die Versicherung hat im Kaskoschadenfall ein sogenanntes "Weisungsrecht" und sendet Ihren eigenen Gutachter aus. Sie können natürlich einen unabhängigen Gutachter beauftragen, müssen die Kosten für das Gutachten jedoch selbst tragen. Dieser Weg empfiehlt sich nur äußerst selten!


Welche Ansprüche können im Schadenfall entstehen?


Möchten Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen, so haben Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich zu belegen. Neben dem technischen Schadenumfang am Fahrzeug fallen oftmals weitere Schadenersatzansprüche an. Hierzu zählen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, etc..

Die vertragsrechtlichen Ansprüche im Kfz Kaskoschadenfall unterscheiden sich stark von den schadenersatzrechtlichen Ansprüchen im Kfz Haftpflichtschadenfall. Ihr Sachverständiger ist Ansprechpartner für die technischen Belange rund um den Kfz Schaden. Die Geltendmachung der Ansprüche hingegen können Sie selbst übernehmen oder einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen. 

 

Mögliche Ansprüche im Schadensfall
Sachschaden an Gegenständen (Ladung, etc.)
Personenschäden / Schmerzensgeld
Abschlepp- und Bergungskosten
Sachschaden am Fahrzeug
Ab- und Anmeldekosten
Entsorgungskosten Standgebühren
Arztkosten
Anwaltskosten
Verdienstausfall Auslagenpauschale
Finanzierungskosten Haushaltsführungskosten
Mietwagenkosten / Nutzungsausfall Folgeschäden aus dem Unfallereignis
Sachverständigenkosten / Gutachterkosten

Für die Ermittlung des konkreten Umfangs Ihrer Schadenersatzansprüche empfehlen wir Ihnen einen Anwalt als persönliche Interessenvertretung einzuschalten. Ein Rechtsanwalt sorgt für Waffengleichheit zwischen Ihnen als Geschädigten ohne Fachkenntnis in der Materie und dem Versicherer als Profi in der Schadensregulierung.

Einen Großteil der Ansprüche lassen sich mit einem detaillierten Schadengutachten belegen. Um einen Schaden gegenüber einer Versicherung nachzuweisen gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten. Diese sind jeweils mit Vor- und Nachteilen verbunden. Die ideale Lösung für den Nachweis des Sachschadens stellt ein Sachverständigengutachten dar.

Der unabhängige Gutachter verfolgt kein Eigeninteresse und steht auch sonst in keinem Interessenkonflikt mit weiter involvierten Parteien. Ein neutrales Sachverständigengutachten bietet damit die größtmögliche Sicherheit, legt sämtliche Lösungswege offen und ist eine solide Basis für die Abwicklung eines Fahrzeugschadens.

Legen Sie im Schadenfall Wert auf einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl


Unfallgutachten, Oldtimergutachten, Gutachten, Kfz-Sachverständiger, Schadensgutachten, KFZ Gutachter