Die Kfz Haftplichtversicherung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Autoversicherung. Sie deckt die Schadenersatzansprüche, die anderen (Dritten) durch den Betrieb Ihres Fahrzeugs entstehen. Die eigene Kfz Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Für die Deckung eigener Schäden ist die Kaskoversicherung zuständig. Die im Kfz Haftpflichtschadenfall zugrunde liegenden gesetzlichen Ansprüche unterscheiden sich von den vertraglichen Ansprüchen im Kfz Kaskoschadenfall.
Im Kfz Haftpflichtschadenfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Als Geschädigter sind Sie so zu stellen, als ob der Schaden nicht eingetreten wäre. Statt der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes können Sie auch den Geldbetrag verlangen, der für die Wiederherstellung erforderlich wäre. Die Abwicklung erfolgt hierbei nicht durch den Unfallverursacher.
Kraft Gesetzes tritt die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle ihres Versicherungsnehmers und kommt für den Schadenersatz auf. Sämtliche Kosten die zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfallereignis erforderlich sind, werden hierbei dem Schaden angerechnet und ersetzt.
Die Ansprüche können vielfältig sein, hierzu zählen der Sachschaden am Fahrzeug, Wertminderung, Nutzungsausfall, Leihwagen, Wertminderung, Abschleppkosten, Standgebühren, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Gutachterkosten, Rechtsanwaltskosten und viele weitere.
Für die Abwicklung eines Kfz Haftpflichtschaden ist das "Schadenersatzrecht" anzuwenden, hier haben Sie als Unfallgeschädigter in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern der EU eine sehr gute Absicherung.
Als Geschädigter geben Sie im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens in der Schadensregulierung den Ton an und können viel Einfluss auf die Schaden- steuerung nehmen. Hierfür sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen!
Im Schadensfall zählt der neutrale Sachverständige Ihrer Wahl zu Ihren Rechten. Das Gutachten ist Teil des Schadenausgleichs. Ob ein Gutachten erforderlich ist entscheiden Sie als Geschädigter selbst
Das Schadenersatzrecht in Deutschland stattet Sie im Schadenfall mit umfassenden Rechten aus. Verglichen mit anderen Ländern in Europa sind Ihre Ansprüche äußerst vielfältig. Sie umfassen neben Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Finanzierungskosten, etc. auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten und einen Anwalt als Interessenvertretung. Gerade Positionen wie Sachverständigen- oder Rechtsanwaltskosten sind in vielen anderen Ländern aus eigener Tasche zu bezahlen. Weiter hat die regulierende Versicherung im Fall eines Kfz Haftpflichtschadens wesentlich weniger aktive Gestaltungsmöglichkeiten. Vorausgesetzt natürlich Sie kennen Ihre Rechte, ansonsten läuft es auch schnell umgekehrt. Ein neutraler Schadengutachter ist der erste Schritt in eine Schadenabwicklung ohne Fernsteuerung.
Die Kosten für einen unabhängigen Unfallgutachter werden bei einem Kfz Haftpflichtschaden von der regulierenden Versicherung getragen
Die Erstellung von Schadengutachten (Kfz Haftpflichtschaden) ist dann erforderlich, wenn Ihr Fahrzeug von einem anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt wurde.
In der Schadenabwicklung stellt ein neutrales Unfallgutachten die optimale
Regulierungsbasis dar. Vorsicht ist jedoch bei Kleinstschäden und unklarer Schuldfrage geboten. Hier kann es im Einzelfall sinnvoll sein einen anderen Weg einzuschlagen und ein Kurzgutachten
oder eine Reparaturkalkulation anfertigen zu lassen. Im Einzelfall kann auch ein Kostenvoranschlag eine Lösung darstellen. Vor der Beauftragung eines Gutachters sollten Sie mit diesem über
das Thema Kostenrisiko sprechen, bei uns gehört dieser Punkt zu den ersten zu klärenden Sachverhalten.